1) Wer kann gewählt werden?
„Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie lernen andere Eltern und Schüler kennen, die Schule verliert an Anonymität.“
https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html
Der Elternbeirat setzt sich aus mindestens 5 und max. 12 Vertretern der Elternschaft zusammen. Er wird jedes Jahr neu von den Eltern gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, es finden durchschnittlich ca. 5 Sitzungen statt. Darüber hinaus ist der zeitliche Aufwand sehr individuell und hängt auch von den eigenen Interessen und Fähigkeiten, der Übernahme fester Ämter und der Mitwirkung in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen ab.
Alle Eltern können für das Amt kandidieren. Wir freuen uns auf engagierte, interessierte Eltern, die sich aktiv und kreativ einbringen möchten!